Urlaubszeit – Überstundenzeit
Stimmt schon irgendwie, wenn eine Assistentin in den Urlaub gehen will, dann ist meist die Zeit davor von Überstunden geprägt. So ist auf jeden Fall sichergestellt, dass unsere Urlaubswillige dann auch wirklich urlaubsreif ist.
Und kommt sie dann zurück, hat sie sich gerade erholt von diesen Vorurlaubs-Strapazen, dann gilt es ja schon wieder Überstunden zu machen.
Denn die Kollegin, welche die Urlaubsvertretung “mitgemacht” hatte, war ja auch bisher nicht die Hälfte der Zeit ohne Arbeit und konnte selbst bei allerbestem Willen nicht alles abarbeiten. Naja, und außerdem – eine Hand wäscht die andere, die Kollegin ist jetzt im Urlaub, und die Urlaubsvertretung – genau, die wird von unserer Assistentin jetzt “mitgemacht”.
Geht das denn nicht auch anders? Zum Beispiel so, dass 1-2 Tage vor Urlaubsantritt eine professionelle Urlaubsvertretung kommt,
- der man schon einmal alle offenen Vorgänge übergibt?
- die dafür sorgt, dass die Dinge wirklich weggearbeitet werden und nicht in meterhohen Stapeln von Unterschriftsmappen höhnisch grinsend auf die Rückkehr warten?
- die ein Protokoll anfertigt, aus dem man nach der Rückkehr ersehen kann, welche Vorgänge in der Zwischenzeit in Bearbeitung waren?
… und die dann auch gleich bei der Kollegin die Urlaubsvertretung machen könnte?
Geht sowas nicht?
Nun, wir wüssten das schon… Fragen Sie uns doch einfach einmal.