Vor Gericht und auf hoher See …

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand…

 

… und vor allem dann, wenn man nicht den richtigen Anwalt mitbringt.

So ging es einer meiner Freundinnen.

Sie und ihr Ex-Mann stritten sich vor dem Familiengericht. Es ging um die Frage, wer welche Beträge vom gemeinsamen Konto behalten darf. Es ging dabei im wesentlichen darum, wie hoch der Kontostand an einem bestimmten Tag war. Der Anwalt meiner Freundin recherchierte hier nichts selbst und ließ einfach den Gegner etwas vortragen (es kam dabei ein Betrag in Höhe von € 448,00 heraus, der noch auf dem Konto vorhanden gewesen sein soll). Davon durfte sie die Hälfte behalten. Das Urteil war dann auch entsprechend mau (ihr wurde nämlich der Betrag in Höhe von € 224,00 zugesprochen).

Die Freundin hatte jedoch während des Verfahrens schon den Eindruck, dass sich der Anwalt nicht wirklich einsetzt, auf keine eigenen Ideen kommt, mit ihr nicht gut kommunizieren konnte und vor allem nichts hinterfragt hatte. Sie wechselte daher den Anwalt und kam auf Grund einer Empfehlung zu Philipp Pfab, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. Der wiederum kniete sich noch einmal in die Thematik hinein und hat doch ganz Erstaunliches aufgedeckt. Zuerst forderte er mal alle Kontounterlagen seit 2004 an. Mit diesen hat er dann herausgefunden, dass es der holde Ex-Gatte nicht für nötig befunden hatte anzugeben, dass es noch drei weitere Konten gab. Auf diesen Konten wurde das gesamte Vermögen immer schön hin und her geschoben. Das Wesentliche war, dass zum Stichtag ein Betrag in Höhe von € 54.000,00 auf den Konten vorhanden war. Dies hat Herr Pfab herausgefunden und dem Gericht auch plausibel dargestellt, was sodann auch so anerkannt wurde. Ergebnis: Meine Freundin bekam davon die Hälfte, also immerhin € 27.000,00, zugesprochen.

Die Gute ist – wie soll ich es sagen – um ein paar Sorgen ärmer. Sie schwärmt geradezu davon, dass sich der Anwalt voll in die Sache hineingekniet und mit ihr immer alles genau abgesprochen hatte, an welchem Punkt man gerade war, welche Informationen wofür erforderlich sind, so dass es auch bei der Entscheidung selbst zwar große Freude, aber keine Überraschung gab.

Fazit: Ich werde den Mann weiterempfehlen – meine Freundin sowieso.

Was mir selbst gut gefällt ist, dass Herr Rechtsanwalt Pfab nicht “nur” Scheidungsanwalt ist, sondern auch gut und gerne als Prophylaxe-Fachmann bezeichnet werden kann. Er berät und hilft auch z.B. bei Eheverträgen, die ja vorher schon helfen, das Nachher zu regeln. Ach ja, und er hat noch einige andere höchst interessante Tätigkeitsfelder. Schauen Sie doch mal: www.kanzlei-pfab.de